Defizite und Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz

Im Zuge des Klimawandels gibt es immer wieder die Diskussion, ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichen oder nicht. Du hast in letzter Zeit vom Thema Klimawandel nichts mitbekommen? Gut, bei der aktuellen Lage ist es auch wirklich schwierig, noch irgendeinem anderen Thema als der Pandemie zu begegnen. 

Daher will ich dich heute mitnehmen und dir einen Einblick in das Thema Klimawandel und das Klimaschutzgesetz geben. Klingt für dich nicht so spannend? Kann ich verstehen, aber leider sind es die Gesetze, die in Deutschland den Rahmen geben, an dem sich Wirtschaft, Politik und Private bewegen. Also schon nicht unwichtig für alle. Das Klimaschutzgesetz (KSG) stammt aus dem Jahre 2019 und ist also noch gar nicht so alt. 

Halde Rheinelbe (Gelsenkirchen 2021)

Rechtlicher Rahmen des KSG

Der Zweck dieses Gesetzes ist, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zum Schutz vor Auswirkungen des weltweiten Klimawandels zu gewährleisten. Dabei werden die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen berücksichtigt. Die Grundlage für dieses Gesetz ist das Übereinkommen von Paris. In Paris fand die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen statt. Hierbei einigten sich viele Länder darauf, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist. Um dies zu erreichen, wurden drei Ziele festgelegt. Das erste Ziel ist, dass die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert werden. Das definierte Zieljahr ist 2030 und bis dahin möchte man eine Minderungsquote von mindestens 55 Prozent erreichen. Das zweite Ziel beschreibt die Möglichkeit, die nationalen Klimaschutzziele teilweise im Rahmen von staatenübergreifenden Mechanismen zur Minderung von Treibhausgasemissionen zu erreichen. Das dritte Ziel beschreibt, dass zur Erfüllung europäischer oder internationaler Klimaschutzziele höhere nationale Klimaschutzziele erforderlich werden. Die Bundesregierung leitet zur Erhöhung der Zielwerte nach §3 Absatz 1 die notwendigen Schritte ein. Bei Klimaschutzzielen gilt grundsätzlich, dass sie erhöht, jedoch nicht abgesenkt werden können. Wenn dich das genauer interessiert, kannst du natürlich im Klimaschutzgesetz nachlesen (vgl. KSG). Ich möchte dich an diesem Punkt jedoch nicht mit weiteren Paragraphen und Behördendeutsch langweilen. Schauen wir uns also an, was passiert ist. 

Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

Es wurde durch mehrere Klimaschützer:innen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde hatte vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Erfolg. Daraus folgt, dass der Gesetzgeber nachbessern muss. Doch was genau ist aus dem Klimaschutzgesetz verfassungswidrig? Vom Bundesverfassungsgericht wurde geurteilt, dass das Klimaschutzgesetz nicht mit den Grundrechten vereinbar sei. Ab dem Jahre 2031 gebe es im Gesetz keine ausreichenden Vorgaben für die Minderung der Emissionen. Bis zum Jahr 2030 werden Maßnahmen für eine Emissionsverringerung vorgesehen, danach werden die Gefahren des Klimawandels allerdings auf die jüngere Generation verschoben. Das Problematische daran ist, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad nur noch mit dringenden und kurzfristigen Maßnahmen umsetzbar ist. So würden die zum Teil sehr jungen Beschwerdeführer:innen in ihren Freiheitsrechten verletzt und, wie du sicher weißt, ist Freiheit im Grundgesetz verankert. 

Also was passiert nun? Das Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserungen. Alle Bereiche des menschlichen Lebens sind mit den Emissionen von Treibhausgasen verbunden und damit ab dem Jahre 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht. Der Gesetzgeber muss zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit mehr Vorkehrungen treffen müssen, um die massiven Lasten abzumildern. Bis zum Ende des Jahres 2022 verpflichten die Richter:innen die Politik, die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 besser zu regeln. Die bisher getroffenen und festgelegten Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 seien jedoch nicht zu beanstanden. 

Wolkenhimmel in Tostedt (©L. Hornich 2021)

Das Urteil ist für viele und besonders für junge Menschen ein riesiger Erfolg. Es unterstützt all diejenigen, die sich für den Klimawandel einsetzen und ist eine Ohrfeige für alle, die den Klimawandel noch immer leugnen. In Deutschland sind einige vom Klimawandel betroffen, besonders die Nordseeinseln spüren in manchen Punkten den Klimawandel. Wirksamer Klimaschutz muss jetzt betrieben und umgesetzt werden und nicht erst in zehn Jahren, wenn es zu spät ist. Dies ist die Meinung vieler Betroffener. Die Fridays-for-Future-Bewegung äußerte sich in die gleiche Richtung. Klimaschutz – und das haben wir nun schriftlich – ist ein Grundrecht und nicht nur nice-to-have. 

Im Grundgesetz heißt es im Artikel 20a, dass der Staat in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung schützen muss. Die Richter vertreten die Ansicht, dass die milde Reduktionslast der einen Generation nicht zu Lasten der nachfolgenden Generationen gehen darf. In der Zukunft könnte es sogar sein, dass gravierende Freiheitsbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden könnten. Es muss zwar immer gegen die Grundrechte abgewogen werden, jedoch nimmt das Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu. Die Erde ist unsere natürliche Lebensgrundlage und mit ihr muss sorgsam umgegangen werden. Unsere Generation sollte Sorge tragen, dass wir die Welt in einem Zustand hinterlassen wird, der von nachfolgenden Generationen nicht nur durch den Preis radikaler Enthaltsamkeit bewahrt werden kann. So sollten wir die Vorkehrungen treffen, dass ein freiheitsschonender Übergang in die Klimaneutralität gewährleistet werden kann. Das fehlt bislang im Klimaschutzgesetz. 

Ende des Jahres 2019 haben Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt und dem Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt. Jetzt müssen alle Beteiligten nachbessern. Jeder kann seinen Beitrag zum Klimaschutz beitragen. Wie genau, werde ich dir in einem weiteren Beitrag erzählen. 

Klimaschutzgesetz im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/index.html#BJNR251310019BJNE000400000
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

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