Deutschland und sein Naturschutz

Heute melde ich mich mit einem Kurzbeitrag zu einem aktuellen Thema bei dir. Krass, der erste Kurzbeitrag, wie spannend. Ich möchte euch ein bisschen über den Naturschutz in Deutschland erzählen. Die langläufige Meinung ist, dass Deutschland Vorreiter in Sachen Naturschutz ist, da Deutschland ein gut funktionierendes System hat und zu den aufgeklärtesten Nationen auf der Welt gehört. In Europa funktioniert der Naturschutz auf zwei Ebenen. Es gibt Schutzgebiete, die für Europa grenzübergreifend Bedeutung haben und daher auf europäischer Ebene geschützt werden. Die Schutzgebiete der Natura-2000 sollen über die Ländergrenzen hinaus ein großes zusammenhängendes Verbundsystem aus Naturschutzgebieten ergeben. Auf der anderen Seite formuliert jedes europäische Land die eigenen Ziele für den Naturschutz mit eigenen Schutzgebieten, die lokal auf die Grenzen begrenzt sind. Vor ein paar Tagen kam der Hammer: die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Doch warum geht die Europäische Kommission jetzt so drastisch gegen Deutschland vor? Die europäische Kommission wirft dem Bund und den Ländern vor, Schutzgebiete unzureichend rechtlich zu sichern und keine ausreichend konkreten Schutzziele zu formulieren. Ich habe dir die unterschiedlichen Schutzgebiete, die es in Deutschland gibt, zusammengefasst. Die wesentlichen Ziele, die die Schutzgebiete verfolgen ebenfalls. 

Dinkel bei Epe (2021)

Leider muss ich dir mitteilen, dass die Klage vor dem europäischen Gerichtshof nicht unerwartet kommt. Bereits vor Jahren hat die EU-Kommission einen Warnschuss abgegeben. In der begründeten Stellungnahme wurde auf die Missstände bei der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und damit dem Schutz von Natura-2000-Gebieten hingewiesen. Dieser Warnschuss scheint jedoch von Bund und Ländern nicht gehört worden zu sein. Wie sah dieser Warnschuss denn aus? Vor sieben Jahren wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Bei diesem Vertragsverletzungsverfahren ging es um die unzulängliche Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Diese Richtlinie trat schon vor etwa drei Jahrzehnten in Kraft. 1992 hat sich Deutschland verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen. Hierbei ging es nicht vorrangig um die Ausweisung von neuen Schutzgebieten. Bei der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geht es vorwiegend um den Erhalt natürlicher Lebensräume sowie um den besonderen Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Alle Mitgliedsstaaten müssen gemäß dieser Richtlinie besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele mit entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen festlegen. Dabei geht es darum, den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. Diesen Zielen ist Deutschland den letzten Jahren nicht nachgekommen Auch konnten der Bund und die Länder nach der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens die Bedenken der EU-Kommission nicht ausräumen. Durch die unzureichende Zielfestlegung einzelner Schutzgebiete können keine messbaren Erfolge eintreten und nachverfolgt werden. Die EU-Kommission unterstreicht mit dieser Klage die hohe Priorität, welche auf diesen Schutzgebieten liegt. Diese sind die Grundlage für die kürzlich angenommene EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 mit der die Durchsetzung der bestehenden EU-Umweltvorschriften verbessert werden sollen. Eine der Konsequenzen der mangelhaften Natura-2000-Maßnahmen können Wissenschaftler in der Nord- und Ostsee beobachten. Hier wird der Rückgang der streng geschützten Schweinswale in seiner Kinderstube (Sylter Außenriff) dokumentiert. Hierbei werden die Schutzgebiete und die wichtigen Wanderkorridore durch die Fischerei, Schifffahrt oder Offshorewindparks massiv gestört.  Heute droht eine Verurteilung durch die Richter*innen in Luxemburg, bei weiterem Nichtstun unter Umständen sogar Strafzahlungen. Doch was muss jetzt passieren? Vorrangig sind jetzt vor allem die Bundesländer am Zug. Diese müssen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie besser im Blick haben und die Vorgaben der Richtlinie systematisch umsetzen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung für die marinen Gebiete die Vorgaben durchsetzen, besonders in der Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Man könnte mit Verboten und Geboten arbeiten, will man dies jedoch nicht tun, so müssen finanzielle Anreize gesetzt werden. Die derzeitigen Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums gehen auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie allerdings nicht ein. So droht Deutschland ein empfindliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Jetzt wirst du dir mit Sicherheit denken, es wird bestimmt auch noch andere Länder geben, die gegen Europäisches Recht verstoßen. Das ist richtig. Gegen folgende Länder laufen ebenfalls Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: Spanien und Rumänien. Rumänien beispielsweise hat bislang keine besonderen Schutzgebiete ausgewiesen. Darüber hinaus hat Rumänien versäumt, gebietsspezifische detaillierte Erhaltungsziele und -maßnahmen festzulegen. In Spanien wurde die Ausweisung aller Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in alpinen, atlantischen und mediterranen Regionen als besonderes Schutzgebiet verschlafen. So wie Rumänien verbummelte auch Spanien für einen erheblichen Teil dieser besonderen Schutzgebiete die Formulierung gebietsspezifischer detaillierter Erhaltungsziele und -maßnahmen. In den nächsten Kurzbeiträgen möchte ich dir zeigen, wie Deutschland seine Natur schützt, also sei gespannt.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen